LG Mainz – Zwangsvollstreckung/Einigungsgebühr bei Teilzahlungsvergleich
Veröffentlicht am 14.September 2011
Nach LG Mainz (Beschluss vom 5. Mai 2009 – 3 T 49/09; DGVZ 2011, 134)
kann – bei entsprechender Formulierung des Angebots des Gläubigers auf Abschluss
eines Ratenzahlungsvergleichs – die Vereinbarung, dass der Schuldner die
entstandene Einigungsgebühr des Rechtsanwalts übernimmt, auch durch Zahlung
der ersten Rate erklärt werden.
Quelle : BDIU Newsletter



