BGH – Pfändungsschutz bei Altersrenten
Veröffentlicht am 14.September 2011
Nach BGH (Beschluss vom 12. Mai 2011 – IX ZB 181/10) erstreckt sich der mit
dem Gesetz zum Pfändungsschutz der privaten Altersvorsorge eingeführte Schutz
bestimmter privater, zur Altersvorsorge abgeschlossener Versicherungen nur auf das
vom Versicherungsnehmer aufgebaute Deckungskapital und die nach Eintritt des
Versicherungsfalls zu erbringenden Rentenleistungen, nicht aber auf die für die Einzahlung erforderlichen Mittel des Schuldners.
Quelle : BDIU Newsletter



